Eröffnung einer akkreditierten Geschäftsstelle
für ausländische Firmen und Gesellschaften in der Russischen Föderation


(Dokumentenliste)


Zur Eröffnung einer akkreditierten Geschäftsstelle eines Unternehmens in der Russischen Föderation sind von ausländischen Firmen folgende Dokumente bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation (HIK RF) einzureichen:

1. Schriftlicher Antrag (in russischer Sprache) mit Unterschrift des Geschäftsführers, Firmennamen, Firmensitz, Gründungsdatum, Geschäftszweck, Organe der Geschäftsführung und deren Vertretungsbefugten gemäß Satzung, Zweck der Eröffnung der akkreditierten Geschäftsstelle, Angaben über Geschäftsverbindungen mit russischen Partnern, über Entwicklungsperspektiven für eine Zusammenarbeit, Anschriften, Telefon, Fax, e-mail für die Geschäftsstelle in der Russischen Föderation (sofern solche Anschlüsse bereits vorhanden sind oder zeitweilig genutzt werden).

2. Gesetzlich vorgeschriebene Satzung und Gründungsdokumente oder zulässige Ersatzdokumente zur Glaubhaftmachung der Firmenexistenz.

3. Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeerlaubnis.

4. Beschluss der Firma über die Errichtung einer Geschäftsstelle in der Russischen Föderation (Protokoll der Gesellschafterversammlung oder schriftlicher Beschluss der Geschäftsführung).

5. Bestimmungen, welche die Innenbeziehungen der Geschäftsstelle sowie deren Rechten und Pflichten gegenüber ausländischen Firmen regeln. (Dieselben sind zuvor mit der Department der HIK RF für die Akkreditierung von ausländischen der Firmen abzustimmen.)

6. Empfehlungsbrief der Hausbank zur Bonität der antragstellenden Firma.

7. Zwei Empfehlungsschreiben von russischen Geschäftspartnern (für regionale Vertretungsbüros ist ein Empfehlungsschreiben der zuständigen Industrie und Handelskammer obligatorisch)

8. Vollmacht für den Leiter der Geschäftsstelle, welche vorschriftsmäßig auszufühlen ist.

9. Auskunft über die ausländische Firma (der erforderliche Vordruck ist im Department der HIK RF Akkreditierung von ausländischen der Firmen erhältlich)

Sofern bereits eine akkreditierte Geschäftsstelle der antragstellenden ausländischen Firma existiert, genügen zur Eröffnung einer weiteren akkreditierten Geschäftsstelle in der Russischen Föderation die Dokumente gem. Pkt. 1, 4, 5, 7.

Die unter Pkt. 2, 3, 4, 6, 8 genannten offiziellen Dokumente sind notariell im Staat mit dem Stammsitz der Firma zu beglaubigen und entsprechend der Haager-Konvention von 1961 mit einer Apostille zu versehen oder im entsprechenden Verfahren konsularisch im zuständigen Konsulat der Russischen Föderation zu beglaubigen, sofern nichts anderes durch zwischenstaatlich Verträge der Russischen Föderation vorgesehen ist. Die genannten Dokumente müssen durch einen ermächtigten (beeidigten) Übersetzer in die russische Sprache übertragen und mit seinem Stempel entsprechend beglaubigt sein.

Der Vertreter der ausländischen Firma, welche im Namen der letzteren die Verhandlungen über die akkreditierte Geschäftsstelle führen haben in der HIK RF eine notariellbeglaubigte Vollmacht zur Regelung der Angelegenheiten für die Eröffnung der Akkreditierten Geschäftsstelle vorzulegen.

Sofern für die Eröffnung einer akkreditierten Geschäftstelle nach den Gesetzen des Staates mit dem Stammsitz der antragstellenden Firma eine besondere behördliche Genehmigung gefordert wird, ist dieselbe mit notarieller Beglaubigung und konsularischer Legalisierung dem Antrag beizufügen.

Auf Ersuchen der HIK RF sind außer den oben genannten Informationen und Dokumenten weitere Angaben über die Tätigkeit der antragstellenden Firma zu übermitteln.

Die Erteilung der Genehmigung für die Eröffnung einer akkreditierten Geschäftsstelle oder die Verlängerung einer bereits vorhandenen Genehmigung einer ausländischen Firma in der Russischen Föderation ist gebührenpflichtig. Die Gebühr ist vor Erteilung der Verlängerung der Genehmigung zu entrichten.

Quelle: Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation

 

Homepage International

Homepage International Impressum Disclaimer