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Neues ungarisches Zivilgesetzbuch erst ab. 1.1.2013 in Kraft PDF Print E-mail
Written by dashconsult.com   
Wednesday, 01 December 2010

Erst im nächsten Herbst kommt das neue ungarische Zivilgesetzbuch vor dem Parlament – erklärte Justiz-Staatssekretär Répássy letzte Woche bezüglich des längsten und kontroversesten Gesetzgebungsverfahrens letzte Woche. Der erste Teil des unter 2009. Nr. CXX. erlassenen fertigen Zivilkodexes konnte nicht, wie geplant, am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten, weil das Gesetz, welches den Inkrafttreten des Kodexes geregelt hat, am 26.04 als verfassungswidrig gefunden wurde. (Einerseits wurde die zweistufige Inkraftsetzung als bedenklich angesehen, zweitens verstieß die kurze Vorbereitungszeit durch schnelle Inkraftsetzung gegen das Prinzip der Rechtssicherheit – so das Verfassungsgericht.)

Damit in der Praxis kein weiterer Zweifel über die verspätete Inkraftsetzung des neuen ungarischen Zivilkodexes bleibt, wurde das „nicht in Kraft treten“ des Zivilgesetzbuches 2009. Nr. CXX  durch das 1.§ des Gesetzes 2010. Nr. LXXIII. von 5. Juli. 2010. deklariert. Damit bildet die knapp 12 jährige vorbereitetes Kodex ab Juli nur noch ein Kapitel der Rechtsgeschichte. Mit den Kodifikationsarbeiten der aktuellen Zivilgesetzbuches wurde erneut die ursprüngliche Kodifikationskommission unter der Leitung von Prof. Vékás beauftragt. Nach den jetzigen Plänen wird die Kommission ihr Kodex-Entwurf im nächsten Jahr direkt dem Parlament präsentieren. In wie weit das zukünftige ungarische Zivilgesetzbuch zu dem „nicht in Kraft tretenden Gesetz 2009. Nr. CXX ähneln wird – ist fraglich.
 
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