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Umstrittenes Medienpaket in Ungarn PDF Print E-mail
Written by dashconsult.com   
Thursday, 11 November 2010

Neben Italien, und Rumänien wurde an der Sitzung des Europäischen Parlament am 7.10.2010. am meisten der Entwurf des ungarischen Mediengesetzes kritisiert. Die Grundrechte „freie Meinungsäußerung und „Pressefreiheit“ kommen in dem Entwurf viel zu kurz – meinen einige Experten, aber nach Kommissarin Neelie Kroes kann man noch nicht im Voraus sagen, ob, und in wie weit die in Art. 2 der Lissabonner Vertrag aufgezählten Grundrechten in dringender Gefahr stehen.

Grund für die Aufregung bietet, dass die neue ungarische Regierung ihre 2/3 Mehrheit nützen möchte, um grundlegende Reformen auch bezüglich des Medienrechts durchzuführen. Das neue Medienpaket erfordert nicht nur die Änderung des Gesetzes über die Pressefreiheit und über die öffentlich-rechtlichen Medien sondern auch der Verfassung. Der Entwurf des Gesetzes über Pressefreiheit und über grundlegende Medieninhalten sollte erstmal keinen Grund für Besorgnis bieten, aber die wegen dem Medienpaket durchgeführte Verfassungsänderung von 6. Juli und bestimmte Absätze des Gesetzes Nr. 2010. LXXXII über die Änderung der Medien und Berichterstattung regelnden Gesetzen von 22. Juli könnten zum mehr Parteieinfluss in den öffentlich-rechtlichen Medien führen, sagen die Experten. Solange nach 61.§ (4) der alten Verfassung die Ernennung der Leitung der öffentlich-rechtlichen Medien und ihrer Kontrolle nach einem 2/3 Gesetz erfolgte, kann heute im Sinne des §. 14 (2) des Gesetzes 2010. Nr. LXXXII unmittelbar der Ministerpräsident den Leiter der öffentlich rechtlichen Medien ernennen. Nach seiner 9 jährigen Amtsperiode ist der Medienchef unbegrenzt wieder zu ernennen. Der öffentlich rechtliche Mediendienst bekommt außerdem durch das neue Verfassungstext klare Hinweise darauf, welche Werte er grundsätzlich unterstützen soll. (61.§ (4) z.B. Pflege der nationalen Entität usw.)


Der Entwurf des Pressegesetzes steht in diesen Wochen auf dem Tagesplan des ungarischen Parlaments. Kritisiert ist einerseits die Eile des Gesetzgebungsverfahrens. Im Gegensatz zu dem bisherigen Pressengesetzten werden die jetzigen Entwürfe nicht breit öffentlich diskutiert. Weiterhin als problematisch gesehen wird, dass es diesmal - gebrochen mit der Praxis der letzten 20 Jahren - kein parteiübergreifendes Einverständnis bezüglich des Pressegesetzes erfordert wird.

 

 
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