| Finanzvermittler in der Tschechischen Republik |
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Einheitliche gesetzliche Regelung der Finanzvermittler
Es gibt in der Tschechischen Republik bislang keine einheitlichen sektorübergreifenden Vorschriften für Makler. Die Regierung mit dem Finanzminister Sobotka hat schon vor 3 Jahren ein Gesetz vorbereitet, das eine einheitliche Regulierung für den gesamten Finanzmarkt vorgesehen hat. Das Gesetz wurde aber nicht verabschiedet, weil nach den Meinungen der Fachassoziationen eine einheitliche Regulierung zu frühzeitig wäre, da einzelne Bereiche des Marktes zu unterschiedlich entwickelt sind. Die Aufsicht über dem gesamten Finanzmarkt ist erst 2006 mit dem Gesetzt 57/2006 Sb. vom 2. Februar 2006 über die Vereinheitlichung der Finanzaufsicht bei der Ceska narodni banka zusammengeführt. Ursprüngliche Ämter: Kommission für Wertpapiere, Amt für die Aufsicht über den Versicherungen und Rentenversicherungen des Finanzministeriums und das Amt der Aufsicht über Genossenschaft - Darlehenskassen. Das Finanzministerium der CR hat am 30.Juli die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion veröffentlicht im Arbeitsblatt: Gesetz über die Aufsicht über dem Finanzmarkt- Ergebnisse der öffentlichen Diskussion. Bei der Auswertung der Diskussion zeigt sich, dass alle an der Diskussion beteiligten Assoziationen der Vereinheitlichung der Aufsicht für den gesamten Markt zustimmen. Die Aufsicht betrifft neben den finanziellen Institutionen auch die Vermittler. Im Grundsatz werden Mechanismen der Aufsicht auf Geldmarkt und Kapitalmarkt komplett ausgeweitet und die Register auch für die Vermittler vereinheitlicht. Gleichzeitig werden die Kompetenzen der Tschechischen Nationalbank als der Aufsicht deutlich gestärkt. Gesetzliche Vorraussetzungen für Finanzvermittler Am 17.Dezember 2007 hat das tschechische Finanzministerium ein Arbeitspapier mit dem Namen: Standards der fachlichen Kenntnisse der Vermittler auf dem Finanzmarkt. Hier werden zu konkreten Produkten auf dem Finanzmarkt (Versicherung, Investitionsprodukte, Sparprodukte, Hypotheken, Verbraucherkredite) konkrete Kenntnisse für den Vertrieb festgelegt. Das Ziel des Arbeitpapiers war eine Fachdiskussion, an der auch bislang 15 Subjekte teilgenommen haben (z.B. Aufsicht -TNB, Assoziationen etc.). Inhalt des Papiers war die erstmalige Vereinheitlichung der Meinung bezüglich der Kategorien der Kenntnisse: 1. Allgemeine ökonomische und rechtliche Kenntnisse im Rahmen des Finanzmarktes (für alle) 2. Kenntnis der Grundlage der angebotenen Produkte und die Fähigkeit diese zu analysieren (nach Sektor) 3. Kenntnis der Sektorregulierung und Selbstregulierung (nach Sektor) 4. Kenntnis der Prinzipien der Ethischen Handlung (für alle) Weiter waren im Inhalt die Grundsatzpunkte zu den einzelnen Kenntnissen, die Festlegung der Weiterbildung der Vermittler, die Einbindung der Assoziationen bei der Prüfung der eigenen Mitglieder unter Aufsicht der TNB und die Akkreditierung der Ausbildungsinstitute. Der zweite Teil des Prozesses im Herbst dieses Jahres wird die Zusammenstellung einer Kommission mit Vertretern der Assoziationen, Verbraucher, der Aufsicht -TNB und des Ministeriums für die Ausarbeitung konkreter Lösungen. Die tschechische Banken schließen zwischen 40-75% aller Hypothekenverträge über Vermittler ab (Durchschnitt 2007- 65%, Quelle: Assoziation der Hypothekenmakler, z.B. Komercni Bank - ca. 50%, Raiffeisenbank - ca. 75%). Nach den internen Untersuchungen der größten Bank Ceska Sporitelna (Sparkasse) hat sich gezeigt, dass die vermittelte Kunden ca. 7mal höhere Ausfallquoten bei Rückzahlungen haben als die Kunden, die eigene Mitarbeiter beraten haben. Daher hat im April diese Bank bekannt gegeben, dass sie die Bedingungen für externe Vermittler strenger macht. Die Ausfallquoten waren nach unserer Meinung durch korrupte Handlung eigener Mitarbeiter verursacht, die oft an der Provision des Vermittlers teilgenommen haben. Jedenfalls ist in Bereich der Hypothekenkredite nicht mit einer Reduzierung der externen Vermittler zu rechnen. Auszüge aus einer Studie der dashconsult GbR |
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