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MwSt: Ermäßigter Steuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen PDF Print E-mail

Die Europäische Kommission schlägt vor, 17 Mitgliedstaaten zu ermächtigen, bis 31. Dezember 2010 auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen wie die Renovierung von Privatwohnungen, Friseurdienste, die Reinigung von Fenstern, die häusliche Pflege und kleinere Reparaturarbeiten weiterhin bzw. erstmals einen ermäßigten MwSt-Satz anzuwenden. Mit diesem Vorschlag wird die Richtlinie 2006/18/EG umgesetzt, die den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit gibt.

Die Richtlinie 2006/18/EG gestattet grundsätzlich die Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen und konkretisiert so die Vereinbarung des Rates Wirtschaft und Finanzen vom Februar.

Mit der vorgeschlagenen Entscheidung sollen die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2010 ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Mitgliedstaaten, die bereits ermäßigte Steuersätze gemäß der Richtlinie 1999/85/EG (siehe : IP/99/1002 anwenden, dürfen dies auch weiterhin tun. Hierbei handelt es sich um Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich. Mitgliedstaaten, die erstmals einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen anwenden oder die frühere Genehmigung ändern wollen, können dies für die Bereiche beschließen, die sie der Kommission bis 31. März 2006 mitgeteilt haben. Acht Mitgliedstaaten (Zypern, die Tschechische Republik, Finnland, Ungarn, Malta, Lettland, Polen und Slowenien) haben einen neuen Antrag gestellt, Griechenland hat beantragt, den Anwendungsbereich eines früheren Antrags auszudehnen.

mehr: pdf MwSt: Kommission will 17 Mitgliedstaaten ermächtigen, bis Ende 2010 einen ermäßigten Steuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen anzuwenden.  80.13 Kb

Quelle: europa.eu

 
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