Meldung Statistisches Amt:EU - Osterweiterung ab Mai 2004

Mit der Erweiterung der Europäischen Union um die Beitrittsländer Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern ist der Warenverkehr mit diesen Ländern ab dem 1. Mai 2004 grundsätzlich im Rahmen der Intrahandelsstatistik monatlich dem Statistischen Bundesamt zu melden. Befreit von den Intrastat-Meldungen sind Unternehmen nur dann, wenn ihre innergemeinschaftlichen Warenversendungen bzw. -eingänge im Vorjahr und im laufenden Jahr jeweils unter 200 000 € lagen. Hierbei ist auch der Wert des Warenaustauschs mit den EU-Beitrittskandidaten zu berücksichtigen Werden Waren vor dem Beitrittstermin in ein Zollverfahren überführt, welches erst nach dem 1. Mai 2004 erledigt wird (z.B. durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Ausfuhrverfahren) und kommt es hierdurch zu einer Erfassung in der Außenhandelsstatistik, so dürfen in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Doppelerhebungen keine Intrastat-Meldungen abgegeben werden.

mehr unter: http://www.destatis.de/basis/d/aussh/ausheu.htm

Zurück zu den Nachrichten

News
Interessante Links

bei uns
Deutscher Mittelstand in Mittel- und Osteuropa 2004

 

Homepage International Impressum Disclaimer Homepage deutsch